AGB - 3ddruck-bw

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

3ddruck-bw – Florian Oberst

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen

3ddruck-bw

Inhaber: Florian Oberst

Lembergerstraße 43

71726 Benningen, Deutschland

(nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Regelung wird eine ausdrückliche Unterscheidung vorgenommen:

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

 

 

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

 

 

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Schriftform zu. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 2 Leistungsspektrum

Der Anbieter erbringt spezialisierte Leistungen im Bereich der additiven Fertigung (3D-Druck). Dies umfasst die Herstellung von physischen Objekten auf der Grundlage von dreidimensionalen Datenmodellen (z. B. STL-Dateien), die vom Kunden digital bereitgestellt werden.

§ 3 Bestellvorgang, Mitwirkungspflichten und Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Leistungen und Produkte auf der Website, in Katalogen oder Flyern stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern ist als unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu verstehen, eine Anfrage abzugeben (invitatio ad offerendum).

(2) Der Vertragsschluss vollzieht sich in der Regel über folgende Schritte:

Anfrage: Der Kunde übermittelt eine unverbindliche Anfrage (per E-Mail, Online-Formular oder persönlich) unter Bereitstellung der erforderlichen 3D-Daten.

Angebot: Der Anbieter prüft die Machbarkeit grob, kalkuliert die Parameter und übersendet dem Kunden ein verbindliches, zeitlich befristetes Angebot.

Bestellung: Der Kunde nimmt dieses Angebot durch eine entsprechende Erklärung (z. B. per E-Mail) innerhalb der Bindungsfrist an.

Vertragsschluss: Der Vertrag kommt endgültig zustande, sobald der Anbieter den Auftrag schriftlich oder in Textform (per Auftragsbestätigung) bestätigt oder unmittelbar mit der Ausführung der Leistung beginnt.

(3) Die vom Kunden im Rahmen des Bestellprozesses gewählte Material- und Farbauswahl ist für die Fertigung verbindlich. Eine standardmäßige Prüfung der technischen, mechanischen oder thermischen Eignung des Materials für den spezifischen Verwendungszweck des Kunden durch den Anbieter erfolgt nicht. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass das gewählte Material den Anforderungen seines Einsatzzwecks entspricht. Eine umfassende Beratung zur Materialeignung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und wird gesondert vereinbart und vergütet.

§ 4 Urheberrechte, Datensicherheit und Freistellung

(1) Der Kunde versichert rechtsverbindlich, dass er Inhaber aller erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- und Designrechte) an den von ihm bereitgestellten Daten, Modellen, CAD-Dateien oder Skizzen ist und durch die auftragsgemäße Vervielfältigung keine Rechte Dritter verletzt werden.

(2) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung sowie von den angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich und auf erstes Anfordern frei.

(3) Der Anbieter verpflichtet sich, alle vom Kunden übermittelten Daten, Dateivorlagen und Entwürfe streng vertraulich zu behandeln und diese ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.

§ 5 Produktsicherheit, Haftungsausschluss und Eigenverantwortung

(1) Prototypenstatus: Alle im 3D-Druckverfahren hergestellten Erzeugnisse gelten standardmäßig als Prototypen, Anschauungsobjekte oder Designstudien. Sie sind nicht für sicherheitsrelevante oder funktionskritische Anwendungen (z. B. tragende Bauteile, Komponenten für den Automobil-, Motorsport- oder Luftfahrtbereich), medizinische Zwecke oder den dauerhaften Kontakt mit Lebensmitteln zertifiziert oder geprüft.

(2) Verwendungsrisiko: Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die statische, chemische, thermische oder funktionale Eignung des gedruckten Objekts innerhalb der spezifischen Anwendung des Kunden. Die Prüfung der Passgenauigkeit und Belastbarkeit im Realeinsatz obliegt dem Kunden.

(3) Lebensmittelechtheit und Reinigung: Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die hergestellten Produkte weder lebensmittelecht noch spülmaschinengeeignet. Eine thermische Verformung bei Reinigung mit heißem Wasser stellt keinen Mangel dar.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen und Kleinunternehmerstatus

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro (EUR). Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich auf Rechnungen auch nicht ausgewiesen.

(2) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Rechnung (mittels Banküberweisung), per PayPal oder bar bei Abholung. Der Anbieter behält sich vor, bei Neukunden oder ab einem bestimmten Auftragswert Vorkasse zu verlangen.

(3) Sofern auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist, gelten folgende Fälligkeiten:

Verbraucher (B2C): Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

Unternehmer (B2B): Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug.

§ 7 Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Anbieters.

(2) Für den Gefahrübergang beim Versand gelten die gesetzlichen Vorschriften:

Gegenüber Unternehmern (B2B): Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die Transportperson (z. B. Post, DHL oder Paketdienst) übergeben wurde.

Gegenüber Verbrauchern (B2C): Die Gefahr geht erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§ 8 Mängelhaftung und Rügepflichten

(1) Verfahrensbedingte Toleranzen: Im Schichtbauverfahren (FDM/FFF bzw. 3D-Druck) hergestellte Bauteile weisen charakteristische, verfahrensbedingte Eigenschaften auf. Sichtbare Schichtstrukturen (Layer Lines), fertigungsbedingte Ansätze (Z-Seam), minimale Maßabweichungen im Rahmen der Toleranzklasse m (mittel) nach DIN ISO 2768 sowie Oberflächenunregelmäßigkeiten an den Kontaktstellen von Supportstrukturen stellen keinen Sachmangel dar. Ebenso ist ein minimaler thermischer Verzug (Warping) bei großflächigen Objekten verfahrenstypisch und begründet keinen Gewährleistungsanspruch.

(2) Rügepflicht für Unternehmer: Unternehmer sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind dem Anbieter innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder in Textform anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

§ 9 Rücktrittsvorbehalt bei technischer Unmöglichkeit

(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich erst nach Vertragsschluss (z. B. bei der detaillierten softwareseitigen Vorbereitung im Slicer oder während der ersten Druckversuche) herausstellt, dass die Herstellung des Objekts aus technischen Gründen unmöglich ist oder zu einem qualitativ unbrauchbaren Ergebnis führen würde. Dies gilt insbesondere bei konstruktionsbedingt unzureichenden Wandstärken, fehlerhaften Dateistrukturen der Kundendaten oder physikalischer Instabilität des Modells.

(2) Im Falle eines solchen Rücktritts wird der Anbieter den Kunden unverzüglich unterrichten und bereits geleistete Zahlungen vollumfänglich erstatten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter hat die technische Unmöglichkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

§ 10 Widerrufsrecht und Ausschluss bei Individualanfertigungen

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

(2) Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Wichtiger Hinweis: Da die Erstellung von 3D-Drucken und kundenspezifischen Konstruktionen auf Basis der vom Kunden individuell eingereichten Datensätze, Maße oder spezifischen Materialwünsche erfolgt, handelt es sich um kundenindividuelle Anfertigungen. Für diese Produkte ist das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 11 Allgemeine Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 12 Online-Streitbeilegung (Verbraucherinformation)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter weder verpflichtet noch bereit.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

 

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (71726 Benningen).

 

 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.

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